FAQ:
Was regelt das HinSchG - Hinweisgeberschutzgesetz?
Das Hinweisgeberschutzgesetz – auch HinSchG – ist die deutsche Umsetzung der EU-Whistleblower-Richtlinie, die einen standardisierten Schutz für Hinweisgeber (sogenannte "Whistleblower") festlegt. Es soll den Schutz natürlicher Personen regeln, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße erlangt haben und diese an die internen oder externen Meldestellen weitergeben. Das Hinweisgeberschutzgesetz ist am 02. Juli 2023 in Kraft getreten. Weitere Fragen beantworten wir in unseren Frequently Asked Questions.
Was ist bei der Umsetzung zu beachten? Welche Fristen gibt es? Was passiert bei Nichtbeachtung?
Mit angemessenen Meldekanälen für Ihre Hinweisgeber vermeiden Sie die öffentliche Bekanntmachung von Missständen und damit einhergehende mögliche Strafzahlungen sowie Reputationsverlust. Zudem behalten Sie die volle Kontrolle über eingehende Hinweise. Profitieren Sie von folgenden Inklusiv-Vorteilen:
- Einfache Umsetzung in Unternehmen und Kommunen
- Fünf Meldekanäle: digitales Hinweisgebersystem, E- Mail, Telefon, Post und persönlich
- Meldungen erfolgen u.a. per Telefon oder E-Mail an unser Service-Personal oder direkt ihrem digitalen Hinweisgebersystem
- Unser Service-Personal bedient alle manuellen Meldekanäle und stellt diese gebündelt in Ihrem digitalen Hinweisgebersystem bereit
- Intuitive Bedienung für Hinweisgeber und Fallbearbeiter
- Die Fallbearbeitung nehmen Sie zentral in Ihrem digitalen Hinweisgebersystem vor
- Ihre Hinweisgeber melden entweder mit Klarnamen oder auf Wunsch anonym
- Die Kommunikation zwischen Hinweisgeber und Fallbearbeiter erfolgt verschlüsselt